Sektoraler Heilpraktiker
Durch eine Zusatzqualifikation/Zulassung (durch das Gesundheitsamt) als sek. Heilpraktiker, ist es uns auch möglich ohne ärztliche Diagnosestellung und ohne Rezeptverordnung Sie zu behandeln.
Dies hat den Vorteil, ohne große Zeitabstände und Wartezeiten beim Arzt bei uns kompetent betreut zu werden.
Aufgrund dieser Regelung ist es Ihnen möglich unsere Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung vorzulegen oder einer entsprechenden Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung richtet sich hierbei nach dem von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag.
Gern geben wir Ihnen telefonisch oder direkt vor Ort in einer unserer Einrichtungen hierzu nähere Informationen.
Ganzheitlicher Therapieansatz für ein beschwerdefreies Leben Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!



