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Häufig gestellte Fragen

Rezept für Physiotherapie - wie viel muss ich zuzahlen?

In der Regel ist es so, dass ein Teil der Kosten für Physiotherapie und Krankengymnastik von den gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden muss. Hierfür muss der Patient volljährig sein und über keine entsprechende Zuzahlungsbefreiung verfügen. Patienten unter 18 Jahren und Schwangere sind von der Zuzahlung befreit. 

Gemäß Sozialgesetzbuch V müssen gesetzlich krankenversicherte Personen 10 Euro pro Rezept, sowie 10 % der Behandlungskosten selbst übernehmen. Um gesetzlich versicherte Patienten jedoch finanziell nicht zu überlasten, hat der Gesetzgeber eine Belastungsfreigrenze pro Jahr festgelegt. Diese besagt, dass die Summe aller Zuzahlungen maximal 2 % der Bruttohaushaltseinkommen eines Erwachsenen betragen darf. Hierzu zählen alle Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel, Zuzahlungen für Krankenfahrten oder Krankenhausbehandlungen sowie für die häusliche Krankenpflege.

Kann ich auch ohne Rezept zur Physiotherapie gehen?

Egal ob eine Sportverletzung vorliegt, Rückenschmerzen oder ein Bandscheibenvorfall. Der Arzt stellt in den meisten Fällen ein Rezept für die Physiotherapie aus. Ziel einer jeden Physiotherapie ist es, die Funktions- und Bewegungsfähigkeit des Körpers wieder herzustellen und vorhandene Schmerzen zu lindern.

Die Physiotherapie fällt unter die Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlungen werden jedoch nicht vollständig von den Kassen bezahlt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Patient einen Anteil der Kosten selbst tragen muss.

Es ist ein Irrglaube, dass man nur mit einem Rezept zum Physiotherapeuten gehen kann. Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler in einer Praxis Ihrer Wahl einen Termin zur Behandlung ausmachen.

Die Zusatzqualifikation sektoraler Heilpraktiker erlaubt es uns Heilbehandlungen durchzuführen und die Patienten ohne Rezept Verordnung zu behandeln sowie selbstständig Diagnosen zu stellen. Die daraus entstehenden Behandlungskosten und Rechnungen können bei der Krankenkasse eingereicht und auch erstattet werden.

Ich kann meinen Physiotherapie-Termin nicht einhalten. Was tun?

Wer von uns kennt es nicht? Die Zeit rast nur so dahin und unser Terminkalender quillt über. Jedem von uns ist es sicherlich schon passiert, dass ein Termin nicht eingehalten werden könnte.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist es erst einmal nicht schlimm. Aber es ist wichtig, dass Sie diesen so rechtzeitig wie möglich telefonisch absagen oder per E-Mail unter , denn wir möchten auch anderen Patienten die Chance geben, bei uns einen Termin zu ergattern. Ihre Terminabsage sollte spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Beim Nichterscheinen ohne Absage sehen wir uns gezwungen eine Ausfallgebühr in Höhe von pauschal 40,- Euro zu berechnen.

Kann ich meinen Physiotherapeuten wechseln?

Es kann immer mal wieder vorkommen, dass Patienten mit ihrem behandelnden Physiotherapeuten nicht zufrieden sind oder sie aufgrund von Umzug oder anderen Umständen den Therapeuten wechseln müssen. In der Regel ist das kein Problem und wird von sämtlichen Krankenkassen ohne Schwierigkeiten akzeptiert und genehmigt.

Es ist jedoch folgendes zu beachten:

  • Sie benötigen eine Kopie des Rezepts, wenn noch nicht alle verordneten Behandlungen abgeschlossen sind.
  • Der vorherige Therapeut muss auf der Kopie vermerken, wie viele Behandlungen noch offen sind.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen benötigen meistens eine schriftliche Begründung von Ihnen, weshalb Sie den Therapeuten wechseln möchten.

Was bedeutet "manuelle Therapie"?

Das beste Werkzeug eines jeden Physiotherapeuten sind seine Hände. Durch gezielte Handgriffe können Blockaden gelöst und Verspannungen gelockert werden. Von manueller Therapie spricht man, wenn der Therapeut bei Unbeweglichkeit von bestimmten Gelenken oder bei Wirbeln, die sich verschoben haben, "manuell" eingreift. Dies soll dafür sorgen, dass in erster Linie die Schmerzen gelindert werden und auch die Beweglichkeit wieder hergestellt werden kann.

Diese Art der Therapie wird zumeist bei akuten Schmerzen eingesetzt. Meist reichen hier bereits zwei oder drei Behandlungen aus. Doch, wenn die Schmerzen schon länger andauern und äußerst hartnäckig sind, so kann eine Besserung auch erst nach mehreren Sitzungen eintreten.

In diesen Fällen sind Sie gefragt: Dann empfiehlt Ihnen Ihr Therapeut auch Übungen für zu Hause, die Sie regelmäßig und konsequent durchführen sollten, um einen optimalen und bestmöglichen Therapieerfolg zu erzielen. Diese Übungen sind immer auf das jeweilige individuelle Problem zugeschnitten.

Kann ich die Physiotherapie-Behandlung unterbrechen?

Es kommt immer wieder vor, dass Rezepte für Physiotherapie von den Krankenkassen nicht akzeptiert werden, weil die Behandlung entweder zu spät begonnen hat oder zu lange unterbrochen wurde. Für die Behandlung bei Physiotherapeut:innen gelten bestimmte Fristen. Diese sind in den Rahmenverträgen zwischen den Verbänden und den Krankenkassen geregelt. Hier unterscheidet sich jedoch, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind bzw. in welchem Bundesland Sie leben.

Allgemein gilt, dass Sie eine physiotherapeutische Behandlung ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage unterbrechen können. Es wird hier aber geraten, spätestens am 14. Tag die Behandlung wieder aufzunehmen, da es bereits ab dem 15. Tag zu Problemen mit der Krankenkasse kommen kann.
Wurde eine Behandlung ohne Angabe triftiger Gründe für einen längeren Zeitraum unterbrochen, folgt in der Regel eine Absetzung aller folgenden Behandlungen.

Gründe, bei denen eine längere Unterbrechung möglich ist, können sein:

  • Urlaubsbedingte Abwesenheit Ihres Therapeuten oder von Ihnen selbst.
  • Die Unterbrechung ist therapeutisch indiziert und mit Ihrem Arzt abgestimmt.
  • Sie oder Ihr Therapeut sind erkrankt und eine Behandlung kann deshalb nicht durchgeführt werden.

Wie lange dauert die Behandlung?

Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Verordnung. Die Regelbehandlung für eine allgemeine Krankengymnastik liegt bei 20 Min. und wird auch in diesem Zeitrahmen von der Krankenkasse vorgegeben. Einen gesetzlichen Anspruch auf längere Therapiedauer gibt es nicht, aber dies ist in Absprache mit dem jeweiligen Therapeuten jederzeit möglich. 

Weitere Informationen über gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Therapiedauer, kann sich der Patient/ die Patientin jederzeit bei der Krankenkasse einholen.

Was soll ich zum Termin mitbringen?

Neben der Verordnung, Handtuch und Ihrer Versichertenkarte sollten Sie die letzten Dokumente (Arztbriefe, Befunde) mitbringen. Zur ersten Behandlung reicht normale Kleidung, sollten Sie später Sportbekleidung benötigen, werden Sie von Ihrem Therapeuten informiert.

Was passiert, wenn ich in der Praxis mein Handtuch oder andere Wertsachen vergessen habe?

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Haftung für Garderobe und Wertsachen übernehmen. Falls Wertsachen aufgefunden werden, sind wir auch daran interessiert, den Besitzer ausfindig zu machen und ihn oder sie darüber zu informieren. Eine gesetzlich geregelte Haftung dafür gibt es jedoch nicht. Handtücher, die vergessen und seit 2 Monaten nicht abgeholt wurden, werden von uns entsorgt. 

Bekomme ich einen Therapeuten zugeordnet?

Wir bemühen uns immer, Ihnen nur einen Therapeuten zuzuteilen. Manchmal kann dies aus terminlichen Gründen jedoch nicht klappen und wir bitten dort um Verständnis. Unsere Therapeuten sind angehalten, die Arbeit mit Ihnen zu dokumentieren. Somit wird bei jedem Termin die Behandlung dort fortgesetzt, wo sie zuletzt stattgefunden hat. Selbstverständlich können Sie Wünsche äußern, wenn Sie einen bestimmten Therapeuten wünschen. Wir sind stets bestrebt, Ihnen diesen Wunsch zu erfüllen.

Kann ich mich auch länger behandeln lassen?

Dies geht grundsätzlich, jedoch müssen Sie die Kosten hierfür selbst übernehmen. Falls Sie Interesse haben, sprechen Sie Ihren Therapeuten direkt an.

Wie läuft die Abrechnung als Privatpatient?

Ist die Verordnung erfüllt, erhalten Sie von uns eine Rechnung über die vorher vereinbarten Behandlungskosten. Diese können ggf. von den Beihilfesätzen abweichen. In diesen Fällen entstehen Differenzbeträge, die der Versicherte selbst zu tragen hat. Wir sind nicht dazu verpflichtet, uns an die erstattungsfähigen Preise der jeweiligen Privatkasse zu halten oder sich daran zu orientieren.

Wie lange ist meine Verordnung (Rezept) gültig?

Ihr Rezept zur Physiotherapie oder ähnlichen Heilmitteln muss, falls vom Arzt nicht anders vermerkt, innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden. Um dies zu gewährleisten, bitten wir kurzfristig Kontakt mit uns aufzunehmen.

Muss der Therapeut zwischendurch die Kabine verlassen?

Da unsere professionellen Mitarbeiterinnen unserer Anmeldung alle Dinge rund um Rezept, Bezahlung, Terminierung und Telefon erledigen, kann sich Ihr Therapeut völlig auf Ihre Behandlung konzentrieren. Es entstehen keine Unterbrechungen.

Sie kommen zum vereinbarten Termin und werden darum geben, etwas zu warten?

Wir sind jederzeit bestrebt, Sie kompetent und umfangreich/ganzheitlich zu behandeln. Aufgrund von jederzeit möglichen Eventualitäten ist eine Wartezeit von etwa 10 Minuten möglich. Bei Hausbesuchen wird Ihnen ein Zeitfenster genannt wie bspw. zwischen 16 und 17 Uhr, da aufgrund ständig erhöhter Verkehrsaufkommen und teilweise sehr langer Anfahrtswege feste Zeiten nur teilweise eingehalten werden können.

Kann ich als Frau bei Ihnen auch ausschließlich von einer Therapeutin behandelt werden?

Selbstverständlich ist auch das möglich. Teilen Sie uns Ihren Wunsch einfach mit.

Sektoraler Heilpraktiker:

Ich bin privat versichert und habe ein Rezept:

 Nach Abschluss der Therapie / Beendigung bekommen Sie von uns eine Rechnung, die Sie begleichen müssen. Diese Rechnung können Sie bei Ihrer PKV einreichen. Abhängig von den Konditionen Ihres Vertrags bekommen Sie die Leistungen teilweise oder vollständig erstattet. 

Ich bin gesetzlich versichert und suche einen Sek. Heilpraktiker auf:

Zum Thema Kostenerstattung lässt sich sagen, dass die Krankenkassen weitestgehend auf die Leistungen von Ärzten beschränkt sind. Dies führt dazu, dass unsere Leistungen somit nicht immer übernommen werden. Einige Krankenkassen gewähren den Versicherten Boni, die dann anschließend (z. B. für die Leistungen des sek. Heilpraktikers) in Anspruch genommen werden können. Auch hier gilt, dass eine vorherige Absprache mit der Krankenversicherung von Vorteil und sinnvoll ist.

Für individuelle Fragen und Situationen stehen wir Ihnen natürlich auch jederzeit zur Verfügung unter der Nummer 0152 / 31876069 (Praxishandynummer) und unter .

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